Leistungen der Pflegekassen

Mögliche Kostenübernahmen durch Ihre Pflegeversicherung.
Pflegedienst Paul, Ihr ambulanter Pflegedienst in Pöcking und im ganzen Landkreis Starnberg.

Leistungen der Pflegekassen

Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

Was leistet die Pflegekasse?
Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt. Dieser rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab.
Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen oder durch andere Personen durchgeführt, dann erhält der Pflegebedürftige Pflegegeld um seine Pflegeperson selbst zu finanzieren.
Kombination: Wenn die Sachleistung nicht vollständig abgerufen wird, kann dem Pflegebedürftigen der Restbetrag als Geldleistung ausgezahlt werden.


Pflegesachleistungen für häusliche Pflege

Pflegebedürftigkeitmaximale Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1*
Pflegegrad 2724 Euro
Pflegegrad 31.363 Euro
Pflegegrad 41.693 Euro
Pflegegrad 52.095 Euro
*Pro Monat bis zu 125€ einsetzbarer Entlastungsbetrag

Darüber hinaus kann auch der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat für Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden, um Unterstützung zu erhalten. In den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag jedoch nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden, also zum Beispiel für die Unterstützung beim morgendlichen Waschen. Hierfür stehen vielmehr die oben genannten Sachleistungen zur Verfügung. In Pflegegrad 1 hingegen darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwendet werden


Pflegegeld

Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden. Die Pflegeversicherung unterstützt deshalb auch, wenn sich Betroffene dafür entscheiden, statt von einem ambulanten Pflegedienst von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich Tätigen versorgt zu werden. Hierfür zahlt die Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld.

Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, zum Beispiel durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen, und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen. Diese kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen und gibt das Pflegegeld in der Regel an die sie versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.

Das Pflegegeld ist wie die Sachleistung nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt:

Pflegebedürftigkeitmaximale Leistungen pro Monat
Pflegegrad 2316 Euro
Pflegegrad 3545 Euro
Pflegegrad 4728 Euro
Pflegegrad 5901 Euro

Haben Sie Fragen? Dann zögern Sie nicht und rufen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne.